Kontakt

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Ordination ao. Univ. Prof. Dr. Maximilian Schöniger-Hekele
Facharzt für Innere Medizin, Gastroenterologie und Hepatologie
an der Universitätsklinik für Innere Medizin III, Abteilung für Gastroenterologie und Hepatologie (Medizinische Universität Wien, AKH Wien)

Email: ordination@schoeniger.at
Outlook: VCF

Ordinationszeiten

Vereinbaren Sie einen Termin im MED18 Ärztezentrum unter 01-3990863.

Bei fachlichen Rückfragen bin ich persönlich
unter 0664-5457225 erreichbar.

Mittwochab 16:00
oder nach Vereinbarung

Ordination

Neue Adresse ab 1. Juli 2021: MED18 Ärztezentrum 
Theresiengasse 46/2, 1180 Wien

Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
U-Bahn: U6, Station Michelbeuern – Allgemeines Krankenhaus 
Sraßenbahn: Linie 42, Station Michelbeuern-AKH 

Erreichbarkeit mit dem Auto
Parkmöglichkeit in der Parkgarage im AKH
Hinweis: Parkpickerl im 18. Bezirk notwendig

FAQ

Wie sind die Ordinationszeiten und wie erfolgt die Terminvergabe?

Ordinationstermine werden telefonisch vergeben (01-3990863). Prinzipiell ist ein Ordinationstermin nur nach telefonischer Reservierung möglich, da ich ausreichend Zeit für das Gespräch zur Verfügung haben möchte. Eine Terminvergabe ist täglich von der Früh bis am Abend möglich. Die Ordination findet jeden Mittwoch in der Zeit ab 16:00 Uhr oder nach individueller telefonischer Terminvereinbarung statt.

Unter welcher Telefonnummer kann ich einen Termin vereinbaren?

Die Terminvereinbarung findet unter der Telefonnummer 01-3990863 statt.

Was soll ich zum ersten Besuch mitbringen?

Bereits vorhandene medizinische Unterlagen bringen Sie bitte bei Ihrem Erstbesuch mit:

  • Entlassungsbriefe von Krankenhausaufenthalten, Arztbriefe aller Art, Atteste, Befundberichte.
  • Befunde von Magenspiegelungen (Gastroskopien), Dickdarmspiegelungen (Coloskopien) oder anderen endoskopischen
  • Untersuchungen (ERCP, Endosono)
  • Befunde von Ultraschalluntersuchungen, CT, MR, Röntgen
  • Ergebnisse von Gewebeuntersuchungen (Histologische Befunde)
  • Eine aktuelle Medikamentenliste

Was bedeutet der Begriff „Wahlarztsystem“ & „keine Kassen“ und ist eine Kostenrefundierung möglich?

Ich habe keinen Krankenkassenvertrag. Meine ärztliche Leistung wird daher sofort von Ihnen als Patient direkt an mich bezahlt. In weiterer Folge kann aber die Honorarnote, die Sie erhalten, bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden. Ein Teil meines Honorars wird dann von der Krankenkasse an Sie rückerstattet. Auf Wunsch ist es möglich die Refundierung gleich in der Ordination zu beantragen: Sie füllen das entsprechende Formular aus, dieses wird dann gleich mit einer Kopie der Honorarnote an die Krankenkasse verschickt.